Mietwohnungen

Wenn Sie sich für eine geförderte Mietwohnung interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind Ihnen gerne behilflich. 

In aller Regel erfolgt die Vergabe von geförderten Mietwohnungen allerdings durch den Wohnungsausschuss der jeweiligen Gemeinden.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei Ihrer Gemeinde vormerken zu lassen, damit Ihr Ansuchen auch berücksichtigt werden kann.

Sollten Sie eine Wohnung zugesprochen erhalten, wird unsererseits anhand der von Ihnen beizubringenden Unterlagen (bspw. Einkommensnachweise, Meldezettel,…) geprüft ob die förderungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Darüber hinaus ermitteln wir für Sie, ob ein möglicher Anspruch auf Wohnbeihilfe durch das Amt der Salzburger Landesregierung besteht.

Sind alle Kriterien erfüllt, steht einem Mietvertragsabschluss nichts mehr entgegen.
 

Eigentumswohnungen / Reihenhäuser

Auch hier wird anhand der von Ihnen beizubringenden Unterlagen (bspw. Einkommensnachweise, Meldezettel,…) geprüft, ob nach den Förderungsbestimmungen des Amtes der Salzburger Landesregierung der Erwerb geförderten Eigentums möglich ist.

                                                                                                                               weiter  »